Betreff
gem. Antrag: Bessere Versorgung von Schwangeren durch eine Hebammenservicestelle in der Stadt Mainz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP)
Vorlage
1971/2019
Art
Antrag (Stadtrat)
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

Zusätzlich zum gestiegenen Bedarf an Hebammenleistungen bei gleichzeitigem Mangel an Hebammen, ist die Hebammen-Vermittlung in Mainz nicht optimal geregelt. Immer wieder kommt es bei der Suche zu Problemen und Verzögerungen, weil Listen mit unterschiedlichen und teils veralteten Daten kursieren oder die Internetplattform von Mainzer Hebammen kaum freie Kapazitäten von Hebammen in Mainz und Umgebung aufzeigen. Problematisch wird es dort, wo Vermittlung selbst nur über die Hebammen direkt telefonisch oder per E-mail läuft und dies durch zahlreiche Absagen sowohl für Frauen als auch Hebammen frustrierend ist.

So verhält es sich mit der vom GKV-Spitzenverband im Juli 2019 herausgebrachten Liste mit Kontaktdaten von Hebammen. Hintergrund ist eine Neuregelung aus dem Terminservice-und Versorgungsgesetz (TSVG). Frauen sollte damit die Suche nach Hebammenhilfe in allen Regionen erleichtert werden. Bei Hebammen bindet diese jedoch weiterhin Zeit, die sie nicht mehr für die Versorgung aufbringen können. Vulnerable Gruppen, wie Migrantinnen oder geflüchtete Frauen erleben Nachteile im Zugang zur Hebammenversorgung, denn das Recht auf Hebammenhilfe nach Sozialgesetzbuch ist oft nicht bekannt und Sprachbarrieren können die Kontaktaufnahme erschweren. Daher kommen Frauen und Familien in Mainz immer häufiger keinen Zugang zu Hebammenhilfe.

In Rheinland-Pfalz gibt es seit Beginn des Jahres je eine Hebammenzentrale in Trier und Daun. Deren Umsetzung und Finanzierung könnten auch als Modell dienen. Hier fördert das Land begrenzt auf drei Jahre mit jährlich 25.000 Euro, weitere Mittel kommen vom Kreis für laufende Kosten und zwei Teilzeitstellen. Das DRK übernimmt den Verwaltungsaufwand und stellt die Räume.