Betreff
Wirtschaftliche Beteiligungen; Wohnbau Mainz GmbH
hier: Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung der Wohnbau Mainz GmbH
hier: Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung der Wohnbau Mainz GmbH
Vorlage
1416/2019
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließt die Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung der Wohnbau Mainz GmbH mit Wirkung zum 01.01.2020 gemäß den nachfolgenden wesentlichen Regelungsinhalten.