Betreff
Kommunale Anzeigepflicht von Grundstücksverkäufen im Außenbereich (ÖDP)
Vorlage
1399/2019
Art
Anfrage (Stadtrat)
In
früheren Zeiten war es üblich, dass die Stadt Mainz in den Schaukästen der
Ortsverwaltungen öffentliche Bekanntmachungen über zum Verkauf stehende
landwirtschaftliche Flächen im Außenbereich ausgehängt hat.
Auf
diese Weise konnten interessierte Landwirte rechtzeitig entscheiden, ob sie als
potentielle Kaufinteressenten in Erscheinung treten wollen.
Diese
Art der Bekanntmachung wird seit einigen Jahren nicht mehr praktiziert.