Betreff
Kommunale Anzeigepflicht von Grundstücksverkäufen im Außenbereich (ÖDP)
Vorlage
1399/2019
Art
Anfrage (Stadtrat)

 

In früheren Zeiten war es üblich, dass die Stadt Mainz in den Schaukästen der Ortsverwaltungen öffentliche Bekanntmachungen über zum Verkauf stehende landwirtschaftliche Flächen im Außenbereich ausgehängt hat.

Auf diese Weise konnten interessierte Landwirte rechtzeitig entscheiden, ob sie als potentielle Kaufinteressenten in Erscheinung treten wollen.

Diese Art der Bekanntmachung wird seit einigen Jahren nicht mehr praktiziert.