Betreff
Alkoholausschank an Minderjährige (CDU)
Vorlage
1366/2019
Art
Anfrage (Stadtrat)

Die Abgabe alkoholischer Getränke ist an gesetzliche Altersgrenzen gekoppelt. Diese Grenzen müssen in Gaststätten, im Handel, in Geschäften oder an öffentlichen Getränkeständen beachtet werden. Gewerbetreibende und Veranstalter müssen in Zweifelsfällen das Alter von Kundinnen und Kunden durch einen gültigen Lichtbildausweis überprüfen. Es ist jedoch immer wieder zu hören, dass diese gesetzlichen Altersgrenzen beim Alkoholausschank nicht eingehalten werden.