Betreff
Alkoholausschank an Minderjährige (CDU)
Vorlage
1366/2019
Art
Anfrage (Stadtrat)
Die Abgabe alkoholischer Getränke ist an gesetzliche Altersgrenzen
gekoppelt. Diese Grenzen müssen in Gaststätten, im Handel, in Geschäften oder
an öffentlichen Getränkeständen beachtet werden. Gewerbetreibende und
Veranstalter müssen in Zweifelsfällen das Alter von Kundinnen und Kunden durch
einen gültigen Lichtbildausweis überprüfen. Es ist jedoch immer wieder zu
hören, dass diese gesetzlichen Altersgrenzen beim Alkoholausschank nicht
eingehalten werden.