Betreff
Auszeichnung von Fahrradwegen (CDU)
Vorlage
1363/2019
Art
Anfrage (Stadtrat)

Die Verwaltung hat erst vor wenigen Jahren nahezu stadtweit die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben. Die Verkehrsschilder Z237, Z241 und Z240 wurden in Zusammenhang mit dieser Maßnahme entfernt. In einigen Fällen wurde das Verkehrsschild Z239 angebracht und mit einem „Radfahrer frei“-Zusatzschild versehen. Auf dem Belag der Gehwege sind jedoch meist die aufgemalten Signalfarben und Trennlinien zur Abgrenzung der Radwege verblieben. Viele Fahrradfahrer glauben in Unkenntnis der neuen Situation, die durch das Entfernen der Schilder entstanden ist, dass sie sich nach wie vor auf Radwegen bewegen würden und die damit verbundenen Rechte hätten. Konfliktsituationen zwischen den Verkehrsteilnehmern treten daher insbesondere dort häufig auf, wo der Belag der Gehwege noch nicht angepasst wurde.