Die Verwaltung hat erst vor wenigen Jahren nahezu stadtweit die
Radwegebenutzungspflicht aufgehoben. Die Verkehrsschilder Z237, Z241 und Z240
wurden in Zusammenhang mit dieser Maßnahme entfernt. In einigen Fällen wurde
das Verkehrsschild Z239 angebracht und mit einem „Radfahrer frei“-Zusatzschild
versehen. Auf dem Belag der Gehwege sind jedoch meist die aufgemalten
Signalfarben und Trennlinien zur Abgrenzung der Radwege verblieben. Viele
Fahrradfahrer glauben in Unkenntnis der neuen Situation, die durch das
Entfernen der Schilder entstanden ist, dass sie sich nach wie vor auf Radwegen
bewegen würden und die damit verbundenen Rechte hätten. Konfliktsituationen
zwischen den Verkehrsteilnehmern treten daher insbesondere dort häufig auf, wo
der Belag der Gehwege noch nicht angepasst wurde.