hier: Erhalt der geänderten Wegeführung zur landwirtschaftlichen Aussiedlung Eckert
Das
Amt für Wirtschaft und Liegenschaften begrüßt hinsichtlich den mit der
geplanten Maß-nahme verbundenen Werterhalt der Wegflächen, sowie die für die
Landwirtschaft generell, insbesondere bei entsprechenden Witterungseinflüssen,
bessere Nutzbarkeit entsprechend ausgebauter städtischer Wirtschaftswege.
Bei
Beibehaltung des bisher temporären Schotterweges als dauerhafte Versiegelung
ist über Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen zu befinden,
die in einem landschaftspflegerischen Begleitplan (Text und Karte) darzulegen
ist.
Die Verwaltung geht davon aus, dass der Bauern- und Winzerverein als Maßnahmenträger fungieren, die zur Prüfung und abschließender Beurteilung erforderlichen Unterlagen zu-sammenstellen und den erforderlichen Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde stellen wird.