hier: Jahresabschluss zum 31.12.2018
Nach
Kenntnisnahme des Prüfungsberichts der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 empfiehlt der Ausschuss
für Finanzen und Beteiligungen und beschließt der Stadtrat:
1. die
Feststellung des Jahresabschlusses der Mainzer Stadtwerke AG mit einem
Jahresüberschuss i.H.v. 14.031 T€ und einem Bilanzgewinn i.H.v. 11.665 T€;
2. a)
die Verwendung des Bilanzgewinns i.H.v. 11.665 T€ für eine Bruttodividende
i.H.v. 5.000 T€ und die Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen i.H.v. 664
T€. Von der Bruttodividende entfallen 4.743 T€ auf die Aktionärin Zentrale
Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH und 257 T€ auf die Aktionärin
Stadt Mainz;
2. b)
die Verwendung des verbleibenden Bilanzgewinns 2018 i.H.v. 6.000 T€ für eine
weitere Bruttodividende i.H.v. 1.455 T€. Von der Bruttodividende entfallen
1.358 T€ auf die Aktionärin ZBM und 97 T€ auf die Aktionärin Stadt Mainz. Der
Restbetrag i.H.v. 4.545 T€ wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. die
Entlastung des Vorstands der MSW für das Jahr 2018;
4. die Entlastung des Aufsichtsrates der MSW für das Geschäftsjahr 2018.