Betreff
Stickstoffdioxidbelastung an der Messstelle Parcusstraße (FDP)
Vorlage
0360/2019
Art
Anfrage (Stadtrat)

In den Luftreinhalteplan der Stadt Mainz wurden – gemäß der Weisung des Verwaltungsgerichts Mainz -  Fahrverbote aufgenommen. Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass diese auch ausgesprochen werden müssen. Die öffentliche Diskussion der letzten Wochen hat gezeigt, auf welch unzureichender wissenschaftlicher Grundlage sowohl Grenzwerte als auch Messverfahren beruhen. Schon vor diesem Hintergrund ist die Sinnhaftigkeit und Zulässigkeit von Fahrverboten für die Freien Demokraten grundsätzlich zu bezweifeln. Auch das Mainzer Gericht fordert ausdrücklich die Beachtung der Verhältnismäßigkeit beim Umgang mit Fahrverboten. Entscheidend ist nach dem Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichtes für die weitere Beurteilung in Mainz die Entwicklung der Messwerte im ersten Halbjahr 2019.

 

An der Messstelle Parcusstraße wird der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm/m3 Luft überschritten. Die Tendenz ist aber stark abnehmend. So ist der Wert von 57 im Jahr 2015 über 53 im Jahr 2016 bis 2017 auf 48 deutlich zurückgegangen.