Betreff
Antrag auf Zurückstellung des Bauantrags (Aktenzeichen: 63 BV-2018-3397-2 )
"Wohngebäude (1 WE): Errichtung eines Stellplatzes im Vorgartenbereich“
auf dem Grundstück Gemarkung Mainz, Flur 22, Flurstück 202 (Görresstraße 33)
"Wohngebäude (1 WE): Errichtung eines Stellplatzes im Vorgartenbereich“
auf dem Grundstück Gemarkung Mainz, Flur 22, Flurstück 202 (Görresstraße 33)
Vorlage
0107/2019
Aktenzeichen
2 63 10 Ob 72 11
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte
Der Stadtvorstand empfiehlt, der Ortsbeirat
Mainz-Oberstadt nimmt zur Kenntnis, der Bau- und Sanierungsausschuss beantragt in Kenntnis der Vorlage und nach
öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des
Satzungsverfahrens "O 72 S":
die Entscheidung
über die Zulässigkeit des Bauantrages (Aktenzeichen: 63 BV-2018-3397-2) zur Errichtung eines
Stellplatzes im Vorgartenbereich auf dem Grundstück Gemarkung Mainz, Flur 22, Flurstück 202
(Görresstraße 33) gemäß § 15 Abs. 1 BauGB für die Dauer von 12 Monaten zurück
zu stellen.