hier: Ausweitung und Weiterentwicklung des Sozialausweises zum „MainzPass"
Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis
genommen. Die Anträge sind damit erledigt.
Der Sozialausweis wird weiterentwickelt und
in „MainzPass“ umbenannt.
Dazu wird eine Anpassung der Zielgruppe
vorgenommen, welche zukünftig Personen umfasst, die existenzsichernde
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch, Sozialgesetzbuch Zwölftes
Buch, Wohngeldgesetz, Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag) oder dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Neben der bestehenden Sondermonatskarte zum
aktuellen Preis von 61,10 Euro wird für die Zielgruppe im Rahmen eines
dreijährigen Modellprojekts in Zusammenarbeit mit der Mainzer Mobilität eine
weitere Sondermonatskarte zum Preis von 35,00 Euro angeboten.
Weitere Leistungen werden nach Überprüfung durch die Verwaltung in das Angebot des „MainzPass“ aufgenommen.