Betreff
Wiederkehrende Beiträge Mombach (FW-G)
Vorlage
1410/2018
Art
Anfrage (Stadtrat)

 

Von den Grundstückseigentümern des Gebietes 03.00 Mombach wurden aufgrund der Satzung der Stadt Mainz i.V.m. dem Kommunalabgabengesetz wiederkehrende Beiträge für die Verschönerung der Hauptstraße erhoben. Die beitragsfähigen Investitionen für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2017 sind in den Bescheiden mit 1.072.131,13 € ausgewiesen, ohne dass erkennbar ist, wie sich diese zusammensetzen. Diese werden auf der Basis von „beitragsgewichteten Flächen“ auf die Grundstückseigentümer umgelegt.