Betreff
Sicherung des Anteils an förderfähigem Wohnraum im Bereich des Bebauungsplanes "He130" (ÖDP)
Vorlage
0821/2018
Art
Anfrage (Stadtrat)
Um bezahlbaren
Wohnraum auch in Mainz zu schaffen, ist nach Beschluss des Stadtrates vom
08.10.2014 in neuen Baugebieten mit Wohnraum ein Anteil von idealerweise 25% an
gefördertem Wohnraum sicherzustellen.
Im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens "He130" soll auf der Frankenhöhe westlich des
Steinbruchareals sowohl eine Bebauung mit Geschoßwohnungsbau als auch mit
individuellem Hausbau entstehen.
Laut Beschlussvorlage 0584/2018 zu diesem Bauleitplanverfahren ist im Geschoßwohnungsbau gegenwärtig jedoch nur ein Anteil von 7,5% der Wohneinheiten für förderfähigen Wohnraum vorgesehen, beim individuellen Hausbau liegt der Anteil bei 17,5%.