Betreff
Sicherung des Anteils an förderfähigem Wohnraum im Bereich des Bebauungsplanes "He130" (ÖDP)
Vorlage
0821/2018
Art
Anfrage (Stadtrat)

Um bezahlbaren Wohnraum auch in Mainz zu schaffen, ist nach Beschluss des Stadtrates vom 08.10.2014 in neuen Baugebieten mit Wohnraum ein Anteil von idealerweise 25% an gefördertem Wohnraum sicherzustellen.

 

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens "He130" soll auf der Frankenhöhe westlich des Steinbruchareals sowohl eine Bebauung mit Geschoßwohnungsbau als auch mit individuellem Hausbau entstehen.

 

Laut Beschlussvorlage 0584/2018 zu diesem Bauleitplanverfahren ist im Geschoßwohnungsbau gegenwärtig jedoch nur ein Anteil von 7,5% der Wohneinheiten für förderfähigen Wohnraum vorgesehen, beim individuellen Hausbau liegt der Anteil bei 17,5%.