Begründung:
Im denkmalgeschützten
„Quartier Fichteplatz“ steht für die 267 Wohnungen der Wohnbau GmbH eine
Sanierung an. Zur Realisierung des Vorhabens bietet die Wohnbau Mainz aus ihrem
Wohnungsbestand den Mietern Ersatzwohnungen als Zwischenlösung aber auch
Unterstützung für einen Wegzug in andere Wohngebiete an.
Für die derzeit 36 dort
Ansässigen, die über 75 Jahre alt sind, kann ein Umzug eine Zumutung bedeuten.
Viel mehr aber wird die künftige Preisgestaltung des Mietzinses die
Mieterstruktur im Quartier verändern. Zwar ist zur Abmilderung für
rückkehrwillige Altmieter das Einfrieren des Mietzinses für 4 Jahre vorgesehen.
Doch danach wird durch zeitlich gestaffelte Mieterhöhungen das für den
Sanierungsstandard übliche Niveau angestrebt. Derzeit leben im Quartier ca. 100
Personen über 60. Ein großer Teil der Altmieter wird sich die sanierten
Wohnungen nach den angestrebten Mietanpassungen finanziell nicht mehr leisten
können.
Der Schutz
nachbarschaftlicher Beziehungen und sozialer Bindungen ist eine der Aufgaben
von Stadtentwicklung. Verdrängungsprozessen durch Aufwertung und damit
verbunden steigenden Mieten muss die Stadt entschieden gegensteuern.
Baumaßnahmen sollen vorhandenen Wohnraum nicht derart verändern, dass er für
die im Gebiet ansässige Wohnbevölkerung nicht mehr geeignet, beziehungsweise
nicht mehr bezahlbar ist. Dies gilt ganz besonders für eine kommunale
Wohnungsbaugesellschaft, deren Grundaufgabe ist, preisgünstigen Wohnraum zu
schaffen und zu erhalten.