Betreff
Lastenausgleich für besonders vom Fluglärm betroffene Kommunen nach dem hessischen Landesgesetz über den Regionalen Lastenausgleich betreffend den Flughafen Frankfurt/Main (Regionallastenausgleichsgesetz - RegLastG) vom 18.12.2017
Vorlage
0361/2018
Aktenzeichen
67 02 16/04.11
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Ausschuss für Umwelt, Grün und Energie und die Ortsbeiräte Laubenheim und Weisenau befürworten, der Stadtrat beschließt.

Die Entschädigungsleistungen für Mainz nach dem RegLastG sollen für die Umsetzung der Rahmenplanung „Naturnahe Gestaltung des Rheinufers zwischen der Weisenauer Brücke und der B9-Wegeunterführung in der Gemarkung Laubenheim – Vorgaben für eine Naherholungskonzeption“ verwendet werden.