Betreff
Lastenausgleich für besonders vom Fluglärm betroffene Kommunen nach dem hessischen Landesgesetz über den Regionalen Lastenausgleich betreffend den Flughafen Frankfurt/Main (Regionallastenausgleichsgesetz - RegLastG) vom 18.12.2017
Vorlage
0361/2018
Aktenzeichen
67 02 16/04.11
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der Ausschuss für Umwelt, Grün
und Energie und die Ortsbeiräte Laubenheim und Weisenau befürworten, der
Stadtrat beschließt.
Die Entschädigungsleistungen für
Mainz nach dem RegLastG sollen für die Umsetzung der Rahmenplanung „Naturnahe
Gestaltung des Rheinufers zwischen der Weisenauer Brücke und der
B9-Wegeunterführung in der Gemarkung Laubenheim – Vorgaben für eine
Naherholungskonzeption“ verwendet werden.