Betreff
Rathaus Mainz
hier: Sanierung des Rathauses
Vorlage
0297/2018/1
Aktenzeichen
10
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Referenzvorlage

Die in der Beratungsfolge genannten Ausschüsse empfehlen, der Stadtrat beschließt die Sanierung des Rathauses nach den in der Vorlage genannten Vorgaben. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zum Erhalt einer Baugenehmigung voranzutreiben und somit die nächste Stufe des Planungsverfahrens zu beauftragen. Neben den bereits zum Nachtragshaushalt 2018 angemeldeten Mitteln zur Sanierung des Rathauses, sind die weiteren Haushaltsmittel für die Folgejahre im Doppelhaushalt 2019/2020 zu berücksichtigen.