Betreff
Einsichtnahme in Stadtratsunterlagen, die im Stadtarchiv lagern ÖDP
Vorlage
1368/2017
Art
Anfrage (Stadtrat)
Privatpersonen dürfen sämtliche dem Stadtarchiv vorliegenden Unterlagen
nach jeweils geltenden Bestimmungen des Archivgesetzes einsehen. Das heißt
bezüglich der Einsichtnahme in Stadtratsprotokolle, dass hier lediglich die
nichtöffentlichen Teile einer 60jährigen Sperrfrist unterliegen, sämtliche
öffentliche Teile aber einsehbar sind.
Sobald aber eine Mainzer Bürgerin bzw. ein Bürger in ihrer/seiner
Funktion als Ortsvorsteher/in oder Stadtratsmitglied etc. eine Einsichtnahme
wünscht, muss diese gemäß den geltenden Bestimmungen der Stadtverwaltung
zunächst vom Oberbürgermeister genehmigt werden.