Betreff
Einsichtnahme in Stadtratsunterlagen, die im Stadtarchiv lagern ÖDP
Vorlage
1368/2017
Art
Anfrage (Stadtrat)

Privatpersonen dürfen sämtliche dem Stadtarchiv vorliegenden Unterlagen nach jeweils geltenden Bestimmungen des Archivgesetzes einsehen. Das heißt bezüglich der Einsichtnahme in Stadtratsprotokolle, dass hier lediglich die nichtöffentlichen Teile einer 60jährigen Sperrfrist unterliegen, sämtliche öffentliche Teile aber einsehbar sind.

 

Sobald aber eine Mainzer Bürgerin bzw. ein Bürger in ihrer/seiner Funktion als Ortsvorsteher/in oder Stadtratsmitglied etc. eine Einsichtnahme wünscht, muss diese gemäß den geltenden Bestimmungen der Stadtverwaltung zunächst vom Oberbürgermeister genehmigt werden.