Betreff
Feststellung der Eigenschaft als unbewegliches Kulturdenkmal gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 Denkmalschutzgesetz (DSchG) für Mercatorstraße 9 und Gartengrundstück Flur 1, Flurstück-Nr. 59/1 in Mainz-Marienborn
hier: Anhörung der Gemeinde nach § 8 Abs. 5 DSchG
Vorlage
0343/2017
Aktenzeichen
15 00 25 Verf. § 8 Abs. 3
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Bedenken und Anregungen werden nicht geltend gemacht.