die Einbringung der bebauten
Grundstücke
Gemarkung
Finthen
Flur 1, Nr. 1368
4.552 m²
nachstehend als „Bürgerhaus
Finthen“ bezeichnet,
Gemarkung
Hechtsheim
Flur 1, Nr. 602/12
5.612 m²
nachstehend als „Bürgerhaus
Hechtsheim“ bezeichnet,
Gemarkung
Bretzenheim
Flur 15, Nr. 560
21.674 m²
nachstehend als „Bürgerhaus
Lerchenberg“ bezeichnet,
in die Mainzer Bürgerhäuser GmbH
& Co. KG als Sacheinlagen in die Kapitalrücklage der Kommanditgesellschaft.
Besondere
Vertragsbedingungen:
1. Die Erwerberin übernimmt den Grundbesitz inklusive der Aufbauten
und vorhandenem Inventar in ihrem derzeitigen Zustand zum 01.09.2016. Ansprüche
gegenüber der Stadt Mainz aufgrund des derzeitigen Zustandes der vorhandenen
Aufbauten können nicht geltend gemacht werden. Die Stadt Mainz ist von
Ansprüchen Dritter jeglicher Art freizustellen.
2. Die Erwerberin übernimmt alle bestehenden vertraglichen
Verpflichtungen - insbesondere gegenüber der Betriebsführerin mainzplus
Citymarketing GmbH - und verpflichtet sich, die Bürgerhäuser Finthen und
Lerchenberg bis einschließlich 31.03.2017 in der bisherigen Form weiter zu
führen. Hierfür erhält die Erwerberin von der Stadt Mainz die nötigen Mittel im
Rahmen der haushalterischen Voraussetzungen.
Die Erwerberin wird im Gegenzug die derzeit von der Stadt Mainz genutzten
Flächen (Ortsverwaltungen, Jugendzentren, etc.) bis 31.03.2017 weiterhin
kostenfrei zur Verfügung stellen.
3. Die Stadt Mainz übernimmt keine Kosten für die Beseitigung
eventuell vorhandener Altlasten.
4. Die Erwerberin verpflichtet sich in den drei Einbringungsobjekten
für die Stadt Mainz Räume zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, für Aufgaben der
kommunalen Selbstverwaltung und für Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge
einzuplanen, zu errichten und ihr diese nach Fertigstellung anzubieten. Die
Stadt kann Aufgaben der Daseinsvorsorge auch von Dritten ausführen lassen,
denen sie dafür Räume entgeltlich überlässt. Über Einzelheiten, insbesondere
über Nutzungszwecke und die dafür erforderliche Raumgröße entscheidet der
Stadtrat.
5. Die Erwerberin wird für die drei
Einbringungsobjekte mit der Stadt Regelungen vereinbaren, die Maß und Entgelt
für die Nutzung von Tagungseinrichtungen für öffentliche Zwecke der Stadt bestimmen.
Es gelten ansonsten die allgemein üblichen
Vertragsbedingungen für Grundstücksverkäufe der Stadt Mainz.