Betreff
Grundstücksangelegenheit, hier: Einbringung der Liegenschaften Bürgerhaus Finthen, Bürgerhaus Hechtsheim, Bürgerhaus Lerchenberg in die Mainzer Bürgerhäuser GmbH + Co. KG
Vorlage
0890/2016
Aktenzeichen
23 56 80/1
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Die Ortsbeiräte Mainz-Lerchenberg, Mainz-Hechtsheim, Mainz-Finthen, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfehlen, der Stadtrat beschließt:

 

die Einbringung der bebauten Grundstücke

 

Gemarkung Finthen

Flur 1, Nr. 1368

4.552 m²

 

nachstehend als „Bürgerhaus Finthen“ bezeichnet,

 

Gemarkung Hechtsheim

Flur 1, Nr. 602/12

5.612 m²

 

nachstehend als „Bürgerhaus Hechtsheim“ bezeichnet,

 

Gemarkung Bretzenheim

Flur 15, Nr. 560

21.674 m²

 

nachstehend als „Bürgerhaus Lerchenberg“ bezeichnet,

 

in die Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG als Sacheinlagen in die Kapitalrücklage der Kommanditgesellschaft.

 

Besondere Vertragsbedingungen:

 

1.      Die Erwerberin übernimmt den Grundbesitz inklusive der Aufbauten und vorhandenem Inventar in ihrem derzeitigen Zustand zum 01.09.2016. Ansprüche gegenüber der Stadt Mainz aufgrund des derzeitigen Zustandes der vorhandenen Aufbauten können nicht geltend gemacht werden. Die Stadt Mainz ist von Ansprüchen Dritter jeglicher Art freizustellen.

2.      Die Erwerberin übernimmt alle bestehenden vertraglichen Verpflichtungen - insbesondere gegenüber der Betriebsführerin mainzplus Citymarketing GmbH - und verpflichtet sich, die Bürgerhäuser Finthen und Lerchenberg bis einschließlich 31.03.2017 in der bisherigen Form weiter zu führen. Hierfür erhält die Erwerberin von der Stadt Mainz die nötigen Mittel im Rahmen der haushalterischen Voraussetzungen.
Die Erwerberin wird im Gegenzug die derzeit von der Stadt Mainz genutzten Flächen (Ortsverwaltungen, Jugendzentren, etc.) bis 31.03.2017 weiterhin kostenfrei zur Verfügung stellen.

 

3.      Die Stadt Mainz übernimmt keine Kosten für die Beseitigung eventuell vorhandener Altlasten.

 

4.      Die Erwerberin verpflichtet sich in den drei Einbringungsobjekten für die Stadt Mainz Räume zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, für Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung und für Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge einzuplanen, zu errichten und ihr diese nach Fertigstellung anzubieten. Die Stadt kann Aufgaben der Daseinsvorsorge auch von Dritten ausführen lassen, denen sie dafür Räume entgeltlich überlässt. Über Einzelheiten, insbesondere über Nutzungszwecke und die dafür erforderliche Raumgröße entscheidet der Stadtrat.

 

5.      Die Erwerberin wird für die drei Einbringungsobjekte mit der Stadt Regelungen vereinbaren, die Maß und Entgelt für die Nutzung von Tagungseinrichtungen für öffentliche Zwecke der Stadt bestimmen.

 

Es gelten ansonsten die allgemein üblichen Vertragsbedingungen für Grundstücksverkäufe der Stadt Mainz.