Betreff
Grünanlagen-Charta: Schutz der Grün- und Freizeitflächen im Stadtgebiet (ÖDP)
Vorlage
0806/2016
Art
Antrag (Stadtrat)
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

 

Die Bedeutung der Grünanlagen als grüne Lunge der Stadt ist hinreichend bekannt. Die Mainzer Bevölkerung wächst. Die Einwohnerzahl stieg von ca. 193.300 im Jahr 1980 auf gut 212.300 Ende 2015. Auf einer unveränderten Gesamtfläche von 9.775 ha wuchs in der gleichen Zeit allein der Anteil der Siedlungsfläche für Haus und Hof und öffentliche Straßen von ca. 35 % auf 43 % (Quelle: Statistische Informationen zur Stadtentwicklung 2014, Mainz) .

„Ein Versiegelungsgrad von 35% im gesamtstädtischen Durchschnitt wird als bereits „enorm hoch“ angesehen" (Quelle: „Urbane Innenentwicklung in Ökologie und Planung“ , IÖR-Schriften, Band 39, „Was können Brachflächen zur Innenentwicklung beitragen?“, F. Reble, S. 63 ff.).

Der derzeitige Bestand an öffentlichen, gestalteten Grünflächen beträgt in Mainz insgesamt ca. 470 Hektar, das entspricht einem Anteil von rund 5 % des gesamten Stadtgebietes. Im Vergleich dazu stehen z. B. Versorgungszahlen von ca. 8 % aus Düsseldorf und ca. 18 % aus München, niedrigster und höchster Anteil im Vergleich von acht Städten. (Quelle: Sachstandsbericht zu Antrag 1339/2014 CDU-Stadtratsfraktion und Ergänzungsantrag ÖDP-Stadtratsfraktion; hier: Grün- und Freizeitflächen in der Stadt Mainz - Zwischenbericht September 2015)

Im Bewusstsein dieses Defizits versprechen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in ihrer Koalitionsvereinbarung  „Mut. Klarheit. Kurs halten.“ für 2014 bis 2019 auf Seite 34:

„Die Mainzer Parkanlagen sind die grünen Lungen unserer Stadt und erfüllen eine wichtige  Naherholungsfunktion. Sie dürfen nicht durch Bauprojekte verkleinert werden. Eine uneingeschränkte öffentliche Begehbarkeit sämtlicher Parks und Grünanlagen wird gewährleistet. […] Grünanlagen, Erholungsflächen und naturnahe Bereiche müssen geschützt, erweitert und miteinander vernetzt werden. Bei neuen Baugebieten, auch bei Innenentwicklung, soll  angestrebt werden, dass innerhalb des Planungsgebietes genügend Grünflächen vorhanden sein 1190 werden (mind. 12 qm pro Einwohner nach DIN 18034).“

Diese Versprechen sollen in einer Charta bindend festgelegt werden. Denn trotz wachsender Einwohnerzahl wurden in den vergangenen Jahren die Mainzer Grünanlagen in ihren Randlagen für besonders privilegierte Wohn-, Hotel- und Gaststättenbebauung zurückgestutzt (z.B. Agrippastraße, Kleine Windmühlenstraße, Automeile Hechtsheimer Straße, Jägerstraße/Adelungstraße, Karl-Weiser-Straße/Stadtpark. Trotz der Versprechen im Koalitionsvertrag soll auch künftig ein Teil des Hartenbergparks der Bebauung zugeführt, das Sportplatzareal am Bruchweg ausgeweitet werden. Und wie ein Hilferuf klingt die Warnung der Umweltdezernentin vor den „Begehrlichkeiten, etwas von der grünen Lunge Wallanlagen abzuknapsen“ (Mainzer Allgemeine Zeitung vom 12. Mai 2016). Es ist Zeit für eine Trendwende und für ein verbindliches Bekenntnis des Rats zur Notwendigkeit des Erhalts der Grünanlagen der Stadt.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

Anlage :

 

Orientierungswerte für Freiflächen

• Öffentliche Grünflächen

   z.B. allgemeines öffentliches Grün (Parkanlagen) 22 qm/EW

 

• Wohnungsbezogene Freiräume

   z.B.: Grünplätze, Straßenbegleitgrün, Spielstraßen 4 qm/EW, max. 150 m Entfernung

 

•Wohngebietsbezogene Freiräume

   Mindestgröße ca. 5 ha, 6 qm/EW, 10 Min. Fußweg (300 m)

 

•Stadtteilbezogen Freiräume

   7 qm/EW, 20 Min. Fußweg (750 m)

 

• Kleingärten

1 Kleingarten je 7 – 10 WE (Deutscher Städtetag, 1971), 300 - 400 qm, 18 qm/EW    (nach FNP Stadt Braunschweig)