Begründung:
Die Bedeutung der Grünanlagen als grüne
Lunge der Stadt ist hinreichend bekannt. Die Mainzer Bevölkerung wächst. Die
Einwohnerzahl stieg von ca. 193.300 im Jahr 1980 auf gut 212.300 Ende 2015. Auf
einer unveränderten Gesamtfläche von 9.775 ha wuchs in der gleichen Zeit allein
der Anteil der Siedlungsfläche für Haus und Hof und öffentliche Straßen von ca.
35 % auf 43 % (Quelle: Statistische Informationen zur Stadtentwicklung 2014,
Mainz) .
„Ein Versiegelungsgrad von 35% im
gesamtstädtischen Durchschnitt wird als bereits „enorm hoch“ angesehen"
(Quelle: „Urbane Innenentwicklung in Ökologie und Planung“ , IÖR-Schriften,
Band 39, „Was können Brachflächen zur Innenentwicklung beitragen?“, F. Reble,
S. 63 ff.).
Der derzeitige Bestand an öffentlichen,
gestalteten Grünflächen beträgt in Mainz insgesamt ca. 470 Hektar, das
entspricht einem Anteil von rund 5 % des gesamten Stadtgebietes. Im Vergleich
dazu stehen z. B. Versorgungszahlen von ca. 8 % aus Düsseldorf und ca. 18 % aus
München, niedrigster und höchster Anteil im Vergleich von acht Städten. (Quelle:
Sachstandsbericht zu Antrag 1339/2014 CDU-Stadtratsfraktion und
Ergänzungsantrag ÖDP-Stadtratsfraktion; hier: Grün- und Freizeitflächen in der
Stadt Mainz - Zwischenbericht September 2015)
Im Bewusstsein dieses Defizits versprechen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in ihrer Koalitionsvereinbarung „Mut. Klarheit. Kurs halten.“ für 2014 bis
2019 auf Seite 34:
„Die Mainzer Parkanlagen sind die grünen
Lungen unserer Stadt und erfüllen eine wichtige
Naherholungsfunktion. Sie dürfen nicht durch Bauprojekte verkleinert
werden. Eine uneingeschränkte öffentliche Begehbarkeit sämtlicher Parks und
Grünanlagen wird gewährleistet. […] Grünanlagen, Erholungsflächen und naturnahe
Bereiche müssen geschützt, erweitert und miteinander vernetzt werden. Bei neuen
Baugebieten, auch bei Innenentwicklung, soll
angestrebt werden, dass innerhalb des Planungsgebietes genügend
Grünflächen vorhanden sein 1190 werden (mind. 12 qm pro Einwohner nach DIN
18034).“
Diese Versprechen sollen in einer Charta
bindend festgelegt werden. Denn trotz wachsender Einwohnerzahl wurden in den
vergangenen Jahren die Mainzer Grünanlagen in ihren Randlagen für besonders
privilegierte Wohn-, Hotel- und Gaststättenbebauung zurückgestutzt (z.B.
Agrippastraße, Kleine Windmühlenstraße, Automeile Hechtsheimer Straße,
Jägerstraße/Adelungstraße, Karl-Weiser-Straße/Stadtpark. Trotz der Versprechen
im Koalitionsvertrag soll auch künftig ein Teil des Hartenbergparks der
Bebauung zugeführt, das Sportplatzareal am Bruchweg ausgeweitet werden. Und wie
ein Hilferuf klingt die Warnung der Umweltdezernentin vor den
„Begehrlichkeiten, etwas von der grünen Lunge Wallanlagen abzuknapsen“ (Mainzer
Allgemeine Zeitung vom 12. Mai 2016). Es ist Zeit für eine Trendwende und für
ein verbindliches Bekenntnis des Rats zur Notwendigkeit des Erhalts der
Grünanlagen der Stadt.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Anlage
:
Orientierungswerte für Freiflächen
• Öffentliche Grünflächen
z.B. allgemeines öffentliches Grün (Parkanlagen) 22 qm/EW
• Wohnungsbezogene Freiräume
z.B.:
Grünplätze, Straßenbegleitgrün, Spielstraßen 4 qm/EW, max. 150 m Entfernung
•Wohngebietsbezogene Freiräume
Mindestgröße ca. 5 ha, 6 qm/EW, 10 Min. Fußweg (300 m)
•Stadtteilbezogen Freiräume
7
qm/EW, 20 Min. Fußweg (750 m)
• Kleingärten
1 Kleingarten je 7 – 10 WE (Deutscher
Städtetag, 1971), 300 - 400 qm, 18 qm/EW
(nach FNP Stadt Braunschweig)