Begründung:
Das Gelände um das Kurfürstliche Schloss, das
Amtsgericht und den Landtag ist für Mainz von großer architektonischer
Bedeutung. Vorhandene Sichtachsen müssen erhalten bleiben. Ein Hotelkomplex
würde die historisch bedeutenden Gebäude entwerten.
Der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz
bezeichnet den erwogenen Bau eines Hotelkomplexes an dieser Stelle gar als
einen „städtebaulichen Jahrhundertfehler“ und verweist auf die Notwendigkeit,
dass Schlossbauten im wahrsten Sinne des Wortes Freiraum bräuchten, um ihren
ursprünglichen Charakter als bauliche Besonderheit nicht zu verlieren. Ein
Schlosspark ist zudem überregionaler Anziehungspunkt für Touristen.
Da Mainz im Vergleich zu den Nachbarstädten wenig
Grün aufzuweisen hat, steht die Option offen, den in die Jahre gekommenen Jubiläumsbrunnen
zurückzubauen und dafür an gleicher Stelle die Grünanlage durch zusätzliche
Neuanpflanzungen aufzuwerten. Der Betrieb des Jubiläumsbrunnens, erbaut in den
1960er Jahren, verursacht Gesamtkosten
von 7.100 Euro pro Jahr. Diese Kosten werden nicht von der Stadt gedeckt. Laut
Angaben auf der Internetseite „Brunnenspende“ auf der städtischen Homepage gibt
es bisher auch keine Spender, die für den Betrieb des Brunnens aufkommen.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.