Beschlussvorschlag Stadtrat:
Der Stadtvorstand, der Ortsbeirat Mainz-Weisenau, der
Ortsbeirat Mainz-Oberstadt, der Bau- und Sanierungsausschuss empfiehlt,
der Stadtrat beschließt zu den o. g.
Bauleitplanverfahren:
zu
a) und b)
1.
den
erneuten Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8
BauGB.
Beschlussvorschlag Bau- und
Sanierungsausschuss:
Der Stadtvorstand, der Ortsbeirat Mainz-Weisenau, der
Ortsbeirat Mainz-Oberstadt empfiehlt, der Bau- und
Sanierungsausschuss beschließt zu den o. g. Bauleitplanverfahren:
zu
a) und b)
2. die erneute Vorlage in Planstufe I,
3. die erneute Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Standardverfahren.