Betreff
Verzicht auf die Neuerrichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage am Standort Mainz-Mombach (Mainzer Bürgerfraktion)
Vorlage
1005/2015
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

 

Die Rahmenbedingungen für die Neuerrichtung einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage am Standort Mainz-Mombach stimmen nicht. Das Vorhaben stößt auf breite Ablehnung in der betroffenen Mombacher Bevölkerung, weil dieser Stadtteil bereits über Gebühr belastet ist. Ein Bürger hat es auf der Einwohnerversammlung treffend auf den Punkt gebracht, Zitat: „Die Mombacher wollen diese Anlage nicht und die Mainzer brauchen sie nicht“.

Die Wirtschaftlichkeit der Anlage ist nicht nachgewiesen und die zu erwartende zusätzliche Verkehrsbelastung für die Bevölkerung unzumutbar. Die dringend notwendigen Voraussetzungen der Infrastruktur sind nicht vorhanden. Die Mainzer Bürgerfraktion lehnt im Sinne der Mainzerinnen und Mainzer diese Anlage an diesem Standort ab.

Im Übrigen muss der ursprüngliche Beschluss des Stadtrats vom 30.06.2010 u.a. aus folgenden Gründen rückgängig gemacht werden:

  • Der Stadtrat beschloss damals lediglich „die Gründung einer Gesellschaft…(zur) Planung, Errichtung und des Betriebs einer Klärschlammverwertungsanlage“; d.h. gerade nicht zum Bau einer Klärschlammverbrennungsanlage
  • Basis des damaligen Stadtratsbeschlusses waren zum einen die Verwertung des Phosphors und zum anderen Gesamtkosten von vorgegebener Maßen ca. 25 Mi0. €. Beides ist nicht mehr zutreffend, da eine Phosphorverwertung nicht mehr geplant ist und die Kosten sich nunmehr auf mindestens mehr als 32 Million € wenn nicht sogar mehr als 36 Million € belaufen. Dies rechtfertigt eine Revidierung des Beschlusses wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage.
  • Es gibt zwischenzeitlich andere Alternativen zur Klärschlammverbrennung wie zum Beispiel ein Veredelungsverfahren auf bakteriologischer Basis.
  • Die Stadt Mainz verfügt über eine qualifizierte Mehrheit der Stimmen der Gesellschaft (TVM), so das durchaus eine Standortverlagerung (die nach dem Gesellschaftsvertrag gerade nicht einstimmig beschlossen werden müsste) realisiert werden könnte. Die angeblich vorhandene umweltrechtliche Unbedenklichkeit würde dadurch ebenso wenig tangiert werden wie die ebenso zumindest angeblich vorhandene Wirtschaftlichkeit des Betriebes einer solchen Anlage. Letztere könnte jedoch durch die erhebliche Reduzierung der Transportkosten im Falle einer Verlagerung nach Kaiserslautern deutlich erhöht werden.

Weitere Begründungen erfolgen mündlich.

 

Mainz, 02.06.2015

 

Prof. Dr. Jürgen v. Stuhr (Fraktionsvorsitzender) Stadtrat AfD

zugleich im Namen von

Heinz-Werner Stumpf (Stv. Fraktionsvorsitzender) Stadtrat PRO MAINZ

 

FdR

 

gez.

 

Prof. Dr. v. Stuhr