Begründung:
Die Rahmenbedingungen für die Neuerrichtung einer
Mono-Klärschlammverbrennungsanlage am Standort Mainz-Mombach stimmen nicht. Das
Vorhaben stößt auf breite Ablehnung in der betroffenen Mombacher Bevölkerung,
weil dieser Stadtteil bereits über Gebühr belastet ist. Ein Bürger hat es auf
der Einwohnerversammlung treffend auf den Punkt gebracht, Zitat: „Die Mombacher
wollen diese Anlage nicht und die Mainzer brauchen sie nicht“.
Die Wirtschaftlichkeit der Anlage ist nicht
nachgewiesen und die zu erwartende zusätzliche Verkehrsbelastung für die
Bevölkerung unzumutbar. Die dringend notwendigen Voraussetzungen der
Infrastruktur sind nicht vorhanden. Die Mainzer Bürgerfraktion lehnt im Sinne
der Mainzerinnen und Mainzer diese Anlage an diesem Standort ab.
Im Übrigen muss der ursprüngliche Beschluss des
Stadtrats vom 30.06.2010 u.a. aus folgenden Gründen rückgängig gemacht werden:
- Der Stadtrat beschloss damals lediglich „die
Gründung einer Gesellschaft…(zur) Planung, Errichtung und des
Betriebs einer Klärschlammverwertungsanlage“; d.h. gerade nicht zum Bau einer
Klärschlammverbrennungsanlage
- Basis des damaligen Stadtratsbeschlusses waren
zum einen die Verwertung des Phosphors und zum anderen Gesamtkosten von
vorgegebener Maßen ca. 25 Mi0. €. Beides ist nicht mehr zutreffend, da
eine Phosphorverwertung nicht mehr geplant ist und die Kosten sich nunmehr
auf mindestens mehr als 32 Million € wenn nicht sogar mehr als 36 Million
€ belaufen. Dies rechtfertigt eine Revidierung des Beschlusses wegen
Wegfalls der Geschäftsgrundlage.
- Es gibt zwischenzeitlich andere Alternativen zur
Klärschlammverbrennung wie zum Beispiel ein Veredelungsverfahren auf
bakteriologischer Basis.
- Die Stadt Mainz verfügt über eine
qualifizierte Mehrheit der Stimmen der Gesellschaft (TVM), so das durchaus
eine Standortverlagerung (die nach dem Gesellschaftsvertrag gerade nicht
einstimmig beschlossen werden müsste) realisiert werden könnte. Die
angeblich vorhandene umweltrechtliche Unbedenklichkeit würde dadurch
ebenso wenig tangiert werden wie die ebenso zumindest angeblich vorhandene
Wirtschaftlichkeit des Betriebes einer solchen Anlage. Letztere könnte
jedoch durch die erhebliche Reduzierung der Transportkosten im Falle einer
Verlagerung nach Kaiserslautern deutlich erhöht werden.
Weitere Begründungen erfolgen mündlich.
Mainz, 02.06.2015
Prof. Dr. Jürgen v. Stuhr (Fraktionsvorsitzender)
Stadtrat AfD
zugleich im Namen von
Heinz-Werner Stumpf (Stv. Fraktionsvorsitzender)
Stadtrat PRO MAINZ
FdR
gez.
Prof. Dr. v. Stuhr