Betreff
Rechtsverordnung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der Stadt Mainz (FDP)
Vorlage
1883/2013
Art
Anfrage (Stadtrat)
Mainz hat
seit dem Jahre 2003 eine Baumschutzsatzung, die auf den Regelungen des
Landespflegegesetzes beruht. In vielen Kommunen wurde von der Möglichkeit, eine
solche Satzung zu erlassen, kein Gebrauch gemacht. Möchte in Mainz eine
Privatperson auf ihrem Grundstück einen Baum fällen, so bedarf es hierfür einer
kostenpflichtigen Genehmigung durch die Stadtverwaltung. Wird dem Antrag
stattgegeben, muss eine Kompensationsmaßnahme in Form einer Ersatzpflanzung
oder einer Ersatzzahlung vorgenommen werden, wenn dies angeordnet wurde.