Betreff
Rechtsverordnung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der Stadt Mainz (FDP)
Vorlage
1883/2013
Art
Anfrage (Stadtrat)

Mainz hat seit dem Jahre 2003 eine Baumschutzsatzung, die auf den Regelungen des Landespflegegesetzes beruht. In vielen Kommunen wurde von der Möglichkeit, eine solche Satzung zu erlassen, kein Gebrauch gemacht. Möchte in Mainz eine Privatperson auf ihrem Grundstück einen Baum fällen, so bedarf es hierfür einer kostenpflichtigen Genehmigung durch die Stadtverwaltung. Wird dem Antrag stattgegeben, muss eine Kompensationsmaßnahme in Form einer Ersatzpflanzung oder einer Ersatzzahlung vorgenommen werden, wenn dies angeordnet wurde.