Betreff
Aufhebung vorhabenbezogener Bebauungsplan „O 54“ Bebauungsplan "Bebauung am Landwehrweg – VEP-Aufhebung (O 54/A)" hier: - Vorlage in Planstufe II - Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB - Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 2 und § 1 Abs. 8 BauGB, parallel zur öffentlichen Auslegung
Vorlage
0929/2013
Aktenzeichen
61 26 O 54/A
Art
Beschlussvorlage

 

 

Die Verwaltungsbesprechung / der Ortsbeirat Mainz-Oberstadt empfehlen, der Bau- und Sanierungsausschuss beschließt zu dem o. g. Bauleitplanentwurf

 

1.    die Vorlage in Planstufe II,

 

2.    die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB sowie

 

3.    die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.         § 4 Abs. 2  i. V. m. § 4a Abs. 2  und § 1 Abs. 8 BauGB, parallel zur öffentlichen Auslegung.