Zum
Antrag 1606/2012 hat der Ortsbeirat durch seinen Beschluss am 17.10.2012 um
weitere Veranlassung der Verwaltung gebeten. Bereits in der Beratung des
Ortsbeirates wurde ausgeführt, dass die Erstellung und dauerhafte Pflege eines
stadtweiten Verzeichnisses aller Leerstände auf eine Reihe rechtlicher, grundsätzlicher,
organisatorischer und finanzieller Fragen stößt, die bislang nur teilweise beantwortet
werden können.
Die
Diskussion im Herbst 2012 war durch die Raumnot des „Peng-Vereins“ ausgelöst,
die sich inzwischen zumindest zeitweilig entspannt hat. Die Peng-Frage hat auch
zu dem im Kulturdezernat federführend beheimateten „Runden Tisch“ geführt. Er
hat seine Arbeit inzwischen sehr konstruktiv aufgenommen und zu neuen
(Vereins)strukturen an der Schnittstelle von Raumsuchenden und Anbietern
geführt.
Diese
Lösung erscheint wegweisend vermeidet sie doch eine behördliche Aufgabenwahrnehmung.
Dieses subsidiäre Engagement findet insoweit meine Unterstützung und
Anerkennung. Die Wahrnehmung eigener Interessen, das Engagement für eigene
wirtschaftlich wie kulturelle Anliegen, der Wettbewerb und eine transparente
Preisfindung werden hierdurch unterstützt.
Damit
erübrigen sich auch Antworten beispielsweise auf die Fragen, inwieweit die
Stadt Maklerfunktionen wahrnehmen darf, ob das Internet nicht heute jedem einen
umfassenden Marktüberblick über nicht nur kurzfristig leerstehende Flächen verschafft
und ein stadtgeführtes zusätzliches Verzeichnis insofern überflüssig ist.
Bei
städtischer Beteiligung wären zusätzlich Fragen zum Datenschutz, des
Wettbewerbes und zum Umfang des Verzeichnisses zu beantworten.
Ich
bitte in diesem Zusammenhang auch zu bedenken, dass die Wahrnehmung dieser
zweifellos freiwilligen Aufgabe weder im Haushalt noch im Stellenplan
berücksichtigt ist.
Auch die
Frage einer (privaten) Nebentätigkeit (für welchen Auftraggeber?) ist derzeit
ungelöst.
Ich
hoffe, Ihnen mit diesem Problemaufriss die seitherigen Überlegungen der
Verwaltung näher gebracht zu haben und befürworte, die Diskussion über die Fragen
eines Leerstandsverzeichnisses um ein Jahr zurückzustellen.