Begründung:
Im Zuge der Bundeswehrreform sollen
nach und nach mehrere bisherige Standorte in Mainz aufgegeben werden.
Der Abzug der Bundewehr aus
Mainz ist bereits vom Bund beschlossen - es geht nur noch um den genauen
Zeitpunkt. Den bisher in Kasernen beschäftigten Menschen muss daher so bald wie
möglich geholfen werden, einen neuen Arbeitsplatz in Mainz zu finden.
Gemeinsam mit der Bundeswehr soll die
Verwaltung Lösungen erarbeiten, die freiwerdenden Kasernengelände für die
Bundeswehr verträglich und für Mainz zeitlich vorteilhaft zivil nutzbar zu
machen.
Städte wie Mainz erfreuen sich wieder
zunehmender Beliebtheit bei allen Altersgruppen. Diese Neubürger wollen gerade
nicht an der Peripherie leben, sondern ziehen bewusst in die Großstadt. Daher
werden insbesondere innerstädtische Wohnquartiere benötigt. In der Stadt Mainz
herrscht derzeit akuter Mangel an Wohnraum für mittlere und niedrige Einkommen.
Die Kasernen-Gelände der Bundeswehr wären daher ideal um solchen Wohnraum zu
schaffen, denn sie liegen in der Stadt, sind bereits erschlossen und haben eine
gute Anbindung an den ÖPNV. Auf Grundlage der durch
das Baugesetzbuch vorgegebenen Verpflichtungen und dem Leitbild in der Mainzer
Stadtentwicklung zur Innenentwicklung sind diese Standorte mit höchster
Priorität für die bauliche und besonders die Wohnnutzung zu erschließen. Dabei sind die baurechtlichen Mittel
„Bebauungsplan“ oder „städtebauliche Entwicklungssatzung“ zu prüfen.