Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination auf dem Gelände des Zentralklärwerkes Mainz durch den Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR
Hier: Zustimmung zu einer Entscheidung des Verwaltungsrates von grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 9 Abs. 1 der Wirtschaftsbetriebssatzung