TOP Ö 63: Erschließungsvertrag zum Bebauungsplan „Neues Stadtquartier Zoll- und Binnenhafen (N 84)“;
hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 11 Baugesetzbuch zum Bebauungsplan „Neues Stadtquartier Zoll- und Binnenhafen (N 84)“ zwischen der Stadt Mainz und der Zollhafen Mainz GmbH & Co. KG (Erschließungsträger) sowie der Mainzer Stadtwerke AG (Grundstückseigentümer)