Zweite Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanentwurfs "Ehemalige Brauerei Wormser Straße (W 105)", Satzung "W 105-VS/II" hier: Beschluss gemäß § 17 BauGB i.V. mit den §§ 14 und 16 BauGB
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