TOP Ö 2: Bauleitplanverfahren "Neues Stadtquartier Zoll- und Binnenhafen" / Entscheidung über die erste Offenlage a) Änderung Nr. 25 des Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz im Bereich des Bebauungsplanentwurfes "Neues Stadtquartier Zoll- und Binnenhafen (N84)" (Ä25) b)Bebauungsplanentwurf "Neues Stadtquartier Zoll- und Binnenhafen (N84)", hier: zu a) und b) - Behandlung der Stellungnahmen aus der ersten Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB - Erneute Vorlage in Planstufe II - Erneute eingeschränkte Offenlage gem. §3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB