TOP Ö 50.1: "L 66" - Aufstellungsbeschluss Bebauungsplanentwurf "Oppenheimer Straße (L 66)" hier: - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB - Durchführung des Bauleitplanverfahrens im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB - Vorlage in Planstufe I - Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden - Durchführung der Behördenbeteiligung - Vorlage in Planstufe II - Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB