TOP Ö 66: Vorbereitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in Ebersheim-Nord/Süd und Hechtsheim-Süd
1) Einleitung und Beauftragung der vorbereitenden Untersuchungen für jeweils eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gem. § 165 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 141 Abs. 3 S. 1 BauGB (Einleitungsbeschluss) für die Untersuchungsräume
a) Ebersheim-Nord/Süd (gem. Anlage 2)
b) Hechtsheim-Süd (gem. Anlage 3)
zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen, ob für die in Anlage 2 und 3 dargestellten Bereiche oder in Teilen derselben eine städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gem.
§ 165 ff. BauGB durchgeführt werden kann.
2) Ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses gem. § 165 Abs. 4 i.Vm. § 141 BauGB mit Verweis auf § 138 BauGB.
3) Aufstellung von Rah menplänen für die Bereiche
a) Ebersheim-Nord/Süd (gem. Anlage 2)
b) Hechtsheim-Süd (gem. Anlage 3)
4) Mittelbereitstellung für die vorbereitenden Untersuchungen im konsumtiven Haushalt in Höhe von jeweils 900.000 Euro 2025 und 2026.