TOP Ö 3.5: Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 441.563,34 € im Haus-haltsjahr 2023 und in Höhe von 458.930,57 € im Haushaltsjahr 2024 auf Leistung L360303001 und Sachkonto 5599000 im Rahmen der Veränderung der Finanzierung von Integrierten Beratungsstellen in der Landeshauptstadt Mainz ab dem Jahr 2023 in Anlehnung an die Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zu den „Kosten eines Arbeitsplatzes“.