TOP Ö 3.9: Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln, die nicht vom Haushaltsjahr 2022 nach 2023 übertragen wurden, aus zweckgebundenen Mitteln privater Dritter in zwei Teilbeträgen
hier: Gesamthöhe von 169.367,50 € zur Umsetzung von vertraglichen Verpflichtungen durch die Stadt Mainz