Die
Stadt Mainz hat mit dem Unternehmen DSM-Ströer einen Vertrag über das Recht zur
Werbung im öffentlichen Raum für die Jahre 2011 bis einschließlich 2025
abgeschlossen. Nach der städtischen
Plakatierungsrichtlinie sollen gewerbliche oder kommerzielle Plakate nicht mit
Sondernutzungserlaubnissen genehmigt werden, sondern an den aktuellen
Vertragspartner verwiesen werden. Im Gegensatz dazu können Plakate für
Veranstaltungen „besonderer kultureller, gesellschaftlicher, sportlicher,
sozialer oder im sonstigen besonderen eigenen Interesse der Landeshauptstadt
Mainz liegender Art […] grundsätzlich mit einer Sondernutzungserlaubnis
versehen werden.“ Dabei gilt eine Obergrenze von 400 zeitgleichen Plakaten im
gesamten Stadtgebiet, zuzüglich maximal 30 ortsteilbezogenen
Veranstaltungsplakate pro Ortsbezirk.
Seit
dem Sommer 2023 erhalten wir Rückmeldungen von Aktiven aus dem Bereich
Klimaschutz, dass ihre Anträge für nicht-gewerbliche Veranstaltungen zunehmend
abgelehnt werden bzw. auf einen einzelnen Ortsbezirk beschränkt werden. Die
abgelehnten Anträge werden an die Firma DSM-Ströer weitergeleitet, die wiederum
ein Angebot unterbreitet, gegen eine Gebühr von €2,40 zzgl. MWSt pro Plakat und
Tag einen Eilantrag auf Plakatwerbung bei der Stadt zu stellen.