hier: Jahresabschluss zum 31.12.2022
Nach
Kenntnisnahme des Prüfberichts der PricewaterhouseCoopers GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2022 empfiehlt der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und
beschließt der Stadtrat:
1. die
Feststellung des Jahresabschlusses der Mainzer Stadtwerke AG mit einem Jahresüberschuss
i.H.v. 24.526 TEUR und einem Bilanzgewinn i.H.v. 14.650 TEUR;
2. die
Verwendung des Bilanzgewinns i.H.v. 14.650 TEUR für eine Bruttodividende i.H.v.
6.000 TEUR (davon: 398 TEUR an die Stadt Mainz und 5.602 TEUR an die ZBM), der
Einstellung in andere Gewinnrücklagen i.H.v. 2.650 TEUR sowie einen
Gewinnvortrag i.H.v. 6.000 TEUR;
3. die
Entlastung des Vorstands der MSW für das Geschäftsjahr 2022;
4. die
Entlastung des Aufsichtsrates der MSW für das Geschäftsjahr 2022;
5. die
PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, gem. § 318 HGB als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.