Der Stadtrat beschließt, nach Vorberatung der o.a.
Gremien:
1. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit beteiligt sich die Stadt
Mainz am Kommunalen Zweckverband zur Koordinierung und
Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe, der
seinen Sitz in der Landeshauptstadt Mainz haben wird.
2. Der Verbandsordnung im Wortlaut und gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.
3. Der Städtetag Rheinland-Pfalz und der Landkreistag Rheinland-Pfalz
werden ermächtigt, die Stadt Mainz im Verfahren der Zweckverbandsgründung
gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD), gemeinschaftlich zu vertreten,
Erklärungen im Rahmen des Feststellungsverfahren des Zweckverbandes zur
Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe
rechtswirksam abzugeben und entgegenzunehmen und insbesondere dazu, die
erforderliche Feststellung der Verbandsordnung bei der zuständigen
Aufsichtsbehörde für sämtliche beteiligte Mitgliedskörperschaften einzuholen.