Betreff
Übertragung von Haushaltsausgaberesten aus dem Haushaltsjahr 2019 nach 2020
Vorlage
0427/2020
Aktenzeichen
/202102/19-20
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließt,
die in der Anlage 1 aufgeführten Ansätze aus dem Haushaltsjahr 2019 für
übertragbar
zu erklären.
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Stadtrat nehmen von den kraft Gesetz übertragbaren Ansätzen aus dem Haushaltsjahr 2019 gemäß der Anlage 2 Kenntnis.