Betreff
Änderung Nr. 34 des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz - Teilfortschreibung für den Bereich der Windenergie hier: Durchführung einer erneuten, räumlich und zeitlich eingeschränkten Offenlage gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB
Vorlage
0899/2012
Aktenzeichen
61 20 02 Ä 34
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtvorstand / der Bau- und Sanierungsausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt zu o. g. Bauleitplanentwurf die Durchführung einer erneuten, räumlich und zeitlich eingeschränkten Offenlage gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB.