Betreff
Änderung Nr. 34 des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz - Teilfortschreibung für den Bereich der Windenergie hier: Durchführung einer erneuten, räumlich und zeitlich eingeschränkten Offenlage gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB
Vorlage
0899/2012
Aktenzeichen
61 20 02 Ä 34
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtvorstand / der Bau- und
Sanierungsausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt zu o. g.
Bauleitplanentwurf die Durchführung einer erneuten, räumlich und zeitlich
eingeschränkten Offenlage gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB.