Begründung:
Zu 1. Selbst der
Gutachter der Potenzialanalyse, die BulwienGesa AG, macht ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass seine „Potenzialanalyse kein Verträglichkeitsgutachten ersetzt
und die tatsächliche markt- und wirkungsanalytische Beurteilung erst erfolgen
kann, wenn der genaue Branchen- und Mieterbesatz vorliegt.“ (BulwienGesa AG
2011: Potenzialanalyse für ein innerstädtisches Einkaufszentrum an der
Ludwigsstraße, Seite 89, linke Spalte). Auch die Gutachter Junker und Kruse
leiten ihre Verkaufsflächenempfehlungen ausschließlich aus einer
Potenzialberechnung ab. Sie ergänzen zwar das BulwienGesa-Gutachten
hervorragend durch eine „Städtebauliche Analyse“, jedoch nicht durch eine
Verträglichkeitsanalyse.
Das Fehlen eines
Verträglichkeitsgutachtens wirkt sich erkennbar auf den vom Stadtvorstand
vorgelegten Leitlinien-Entwurf aus. Im wirtschaftlichen Teil sind daher
umfangreiche Ergänzungen und Präzisierungen erforderlich.
Auch in
verschiedenen Vorlagen der Verwaltung wurde dies entsprechend betont (u.a.
Antwort auf die Anfrage 1087/2011 unserer Fraktion).
Zu 2. Das
Forschungsprojekt wurde aus Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft
finanziert und durch die „HafenCity Universität Hamburg — Universität für
Baukunst und Metropolenentwicklung (HCU)“ (Prof. Dr. Thomas Krüger, Monika
Walther u.a.) umgesetzt. Es ist die mit Abstand umfangreichste Wirkungsanalyse.
Sie analysiert die Auswirkungen von Shopping Centern auf 64 kreisfreie
westdeutsche Städte. Die Ergebnisse der Studie liegen jetzt vor. Mainz sollte
nicht versäumen, diese Ergebnisse in die Diskussion und Entscheidungsfindung
einfließen zu lassen.
Zu 3. Diese
Empfehlungen sind aktueller Stand der Stadtplanungsforschung, so z.B.:
Junker/Kühn/Pump-Uhlmann 2011 (Zum Umgang mit großen innerstädtischen
Einkaufscentern, Hrsg. vom Ministerium für Wirtschaft NRW zusammen mit dem
Deutschen Institut für Urbanistik). Auch Monika Walther (Hamburg, s.o.) oder
Prof. Günter Meyer (Mainz) haben öffentlich entsprechende Empfehlungen
ausgesprochen (siehe Mainzer Rhein-Zeitung und Allgemeine Zeitung Mainz vom
28.04.2012).
Die weitere
Begründung erfolgt mündlich.