Betreff
1.Bauleitplanverfahren "B 140/1.Ä" - Vereinfachtes Verfahren, Planstufe I Bebauungsplanentwurf "Südlich des Mühlweges, bis zur Bezirkssportanlage, zwischen Kaninchenpfad und Albert-Stohr-Straße - 1. Änderung (B 140/1.Ä)" hier: - Erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB - Durchführung des Bauleitplanverfahrens im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB - Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 ‚Abs. 1 BauGB gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB - Vorlage in Planstufe I - Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB parallel zur Offenlage
Vorlage
0568/2012
Aktenzeichen
61 26 - Bre 140 1. Ä
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtvorstand / der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen / der Stadtrat beschließt zum o. g. Bebauungsplanentwurf

 

·                     den erneuten Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB,

·                     das Bauleitplanverfahren im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen,

·                     die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Standardverfahren,

·                     gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu verzichten,

·                     die Vorlage in Planstufe I,

·                     die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB parallel zur Offenlage durchzuführen.