Betreff
Bauleitplanverfahren "B 137/1.Ä" - Vereinfachtes Verfahren, Planstufe I Bebauungsplanentwurf "Südlich des Mühlweges zwischen Kaninchenpfad und Alfred-Mumbächer-Straße - 1. Änderung (B 137/1.Ä)" hier: - Durchführung des Bauleitplanverfahrens im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB - Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB - Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 ‚Abs. 1 BauGB gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB - Vorlage in Planstufe I - Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB parallel zur Offenlage
Vorlage
0564/2012
Aktenzeichen
61 26 Bre 137 1. Ä
Art
Beschlussvorlage Ortsbeiräte

 

Der Stadtvorstand empfiehlt/ der Bau- und Sanierungsausschuss entscheidet zum o. g. Bebauungsplanentwurf

 

-     das Bauleitplanverfahren im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen,

-     die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Standardverfahren,

-     gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu verzichten,

-     die Vorlage in Planstufe I,

-     die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB im vereinfachten Verfahren gem.       § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB parallel zur Offenlage durchzuführen.