In
der Sitzung des Finanzausschusses am 20. März 2012 wurde unter dem
Tagesordnungspunkt 5.1 das Thema „Satzung Kindertagespflege“ behandelt.
Wie
der Verwaltungsvorlage zu entnehmen ist, ist die Tätigkeit als
Tagespflegeperson seit dem 1. Januar 2009 genau wie andere erzieherische Berufe
einkommenssteuerpflichtig. Deshalb müssen die Tagespflegepersonen je nach
Einkommen auch Beiträge zur gesetzlichen Alterssicherung sowie Kranken- und
Pflegeversicherung zahlen. Die Stadt Mainz zahlt derzeit den 50 Prozent-Anteil
zum Mindestsatz der gesetzlichen Alters-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die
Kosten für die Tagespflegepersonen sind aber zum Teil höher. Aufgrund der
beschriebenen Veränderungen bei den Tagespflegepersonen sollen laut
Verwaltungsvorlage 50 Prozent der nachgewiesenen Aufwendungen zur Alters-,
Kranken- und Pflegeversicherung für bereits vorliegende Anträge ab dem 1.
Januar 2009 rückwirkend erstattet werden.