Betreff
Satzung Kindertagespflege (CDU)
Vorlage
0562/2012
Art
Anfrage (Stadtrat)

In der Sitzung des Finanzausschusses am 20. März 2012 wurde unter dem Tagesordnungspunkt 5.1 das Thema „Satzung Kindertagespflege“ behandelt.

 

Wie der Verwaltungsvorlage zu entnehmen ist, ist die Tätigkeit als Tagespflegeperson seit dem 1. Januar 2009 genau wie andere erzieherische Berufe einkommenssteuerpflichtig. Deshalb müssen die Tagespflegepersonen je nach Einkommen auch Beiträge zur gesetzlichen Alterssicherung sowie Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Die Stadt Mainz zahlt derzeit den 50 Prozent-Anteil zum Mindestsatz der gesetzlichen Alters-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Kosten für die Tagespflegepersonen sind aber zum Teil höher. Aufgrund der beschriebenen Veränderungen bei den Tagespflegepersonen sollen laut Verwaltungsvorlage 50 Prozent der nachgewiesenen Aufwendungen zur Alters-, Kranken- und Pflegeversicherung für bereits vorliegende Anträge ab dem 1. Januar 2009 rückwirkend erstattet werden.