Betreff
Bauleitplanverfahren "W 98" (Satzungsbeschluss) Entwurf des Bebauungsplanes "Wohngebiet Heiligkreuzweg (W 98)" hier: - Behandlung der Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorlage
0543/2012
Aktenzeichen
61 26 - W 98
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtvorstand / der Ortsbeirat Mainz-Weisenau / der Bau- und Sanierungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt zu dem oben genannten Bauleitplanentwurf

 

1)        die Zurückweisung, bzw. Aufnahme der Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB,

 

2)        unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den o. g. Bebauungsplanentwurf gem. § 10 als Satzung mit Begründung sowie den Erlass   gestalterischer Vorschriften gem. § 88 LBauO i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB.