Betreff
Bauleitplanverfahren "W 98" (Satzungsbeschluss) Entwurf des Bebauungsplanes "Wohngebiet Heiligkreuzweg (W 98)" hier: - Behandlung der Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorlage
0543/2012
Aktenzeichen
61 26 - W 98
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtvorstand / der Ortsbeirat
Mainz-Weisenau / der Bau- und Sanierungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat
beschließt zu dem oben genannten Bauleitplanentwurf
1) die
Zurückweisung, bzw. Aufnahme der Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB,
2) unter Abwägung der privaten und
öffentlichen Belange den o. g. Bebauungsplanentwurf gem. § 10 als Satzung mit
Begründung sowie den Erlass gestalterischer
Vorschriften gem. § 88 LBauO i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB.