Betreff
Bauleitplanverfahren "L 71" (Planstufe I) Bebauungsplanverfahren "Kalkofenweg (L 71)" hier: - erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB - Durchführung des Bauleitplanverfahrens im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB - Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden - Vorlage in Planstufe I
Vorlage
0524/2012
Aktenzeichen
61 26 Lau 71
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtvorstand / der Bau- und Sanierungsausschuss / der Ortsbeirat Mainz-Laubenheim empfehlen / der Stadtrat beschließt zum o. g. Bebauungsplanverfahren

 

1.      den erneuten Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8

          BauGB

2.      das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen,

3.      auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB, gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu verzichten,

4.      die Vorlage in Planstufe I.