Betreff
Bebauungsplanentwurf "Große Langgasse - Steuerung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten (A 267)", Planstufe II hier: - Vorlage in Planstufe II - Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage) - Durchführungder Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB - Gleichzeitige Durchführung der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB gem. § 4a Abs. 2 BauGB
Vorlage
0304/2012
Aktenzeichen
61 26 Alt 267
Art
Beschlussvorlage Ortsbeiräte

Die Verwaltungsbesprechung / der Ortsbeirat Mainz-Altstadt empfehlen, der Bau- und Sanierungsausschuss beschließt zu dem Bebauungsplanentwurf "Große Langgasse - Steuerung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten (A 267)"

 

1.  die Vorlage in Planstufe II,

 

2.  die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB,

 

3.  die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

4.  die gleichzeitige Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 2 BauGB.