Betreff
Tariftreue bei eigenwirtschaftlichen Verkehren (SPD)
Vorlage
0100/2012/1
Art
Antrag (Stadtrat)

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

1.    Bei der Erbringung der innerstädtischen Stadtverkehre ist durch die Festschreibung der Tariftreue in den Nahverkehrsplänen die Einhaltung von Tariftreue entsprechend den Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetzes (LTTG) in der jeweils geltenden Fassung verbindliche Vorgabe für alle ausführenden Busunternehmen und ihre Subunternehmer.

 

2.    Um eine adäquate Entlohnung der Beschäftigten im ÖPNV sicherzustellen, dürfen wettbewerbliche Verfahren nicht zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der ausführenden Busunternehmen und ihrer Subunternehmen erfolgen.