Betreff
Tariftreue bei eigenwirtschaftlichen Verkehren (SPD)
Vorlage
0100/2012/1
Art
Antrag (Stadtrat)
Der Stadtrat möge beschließen:
1.
Bei
der Erbringung der innerstädtischen Stadtverkehre ist durch die Festschreibung
der Tariftreue in den Nahverkehrsplänen die Einhaltung von Tariftreue
entsprechend den Bestimmungen des rheinland-pfälzischen
Landestariftreuegesetzes (LTTG) in der jeweils geltenden Fassung verbindliche
Vorgabe für alle ausführenden Busunternehmen und ihre Subunternehmer.
2.
Um
eine adäquate Entlohnung der Beschäftigten im ÖPNV sicherzustellen, dürfen
wettbewerbliche Verfahren nicht zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer der ausführenden Busunternehmen und ihrer Subunternehmen erfolgen.