Betreff
Sachstandsbericht zum Thema Fluglärm hier: Aktuelle Handlungsfelder der Stadt Mainz
Vorlage
0064/2012
Aktenzeichen
17 00 42.03
Art
Beschlussvorlage Ortsbeiräte

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Grün und Energie nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

 

  1. Die Stadt Mainz hat 2009 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main erhoben, mit dem Ziel, die Genehmigung für den Bau der Nordwest-Landebahn zu verhindern. Hilfsweise werden zunächst aktive Schallschutzmaßnahmen (z. B. Nachtflugverbot von 22-6 Uhr), ansonsten hilfsweise passive Schallschutzmaßnahmen (z. B. Erstattung von Schalldämmlüftern) gefordert.

  2. Die Stadt Mainz ist nicht als Musterklägerin ausgewählt worden. Das Verfahren ruht bis über die Musterverfahren in letzter Instanz entschieden ist. Die mündliche Verhandlung der Musterklagen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist am 13. März 2012. Danach ist zeitnah ein Urteil zu erwarten.

  3. Die Stadt Mainz unterstützt weiterhin zusammen mit den Städten Hattersheim, Hochheim und Flörsheim die Wiederaufnahme des Verfahrens der Stadt Flörsheim als Musterklägerin, da die Belange der Kommunen im Nordwesten des Flughafens durch die bisherigen Musterklagen nicht berücksichtigt werden. Eine Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofes hierüber wird frühestens nach der mündlichen Verhandlung der Revisionsklagen am 13. März 2012 erwartet.

 

  1. Herr Staatssekretär Häfner vom rheinland-pfälzischen Innenministerium hat im Oktober Vertreter des Landkreises Mainz-Bingen, der Verbandgemeinden und der Stadt Mainz zu Gesprächen geladen, um ein gemeinsames Vorgehen gegen den Fluglärm zu koordinieren. Die Stadt Mainz wurde gebeten die Möglichkeiten einer Klage gegen die sogenannte Südumfliegung zu überdenken.
    Der Rechtsanwalt der Stadt Mainz, Herr RA Dr. Schröder, misst einer Klage der Stadt Mainz gegen die Südumfliegung nur sehr geringe Erfolgsaussichten bei. Zudem sind die Folgen bei einem Klageerfolg nicht absehbar. Bei einer Neuplanung der Flugrouten durch die DFS sind die Neubelastungen für Mainz nicht kalkulierbar. Ebenso haben die Rechtsanwälte der Stadt Mainz zu bedenken gegeben, dass die Landeshauptstadt Mainz in dem Gerichtsverfahren vor dem HessVGH gegen die Flugrouten, die am 19.04.2001 in Kraft getreten sind, unter Hinweis auf die damals bereits offengelegten Planfeststellungsunterlagen gerügt hat, dass die Nord- beziehungsweise Südumfliegung der Ballungsräume als Alternativen im Verfahren nicht geprüft wurden. Eine Klage der Stadt Mainz gegen die Südumfliegung steht in der Gefahr, sich in Widerspruch zum damaligen Vortrag zu setzen.

 

  1. Die Stadt Mainz hat sich mit ihrer noch anhängigen Klage gegen den gesamten Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens grundsätzlich gegen die Verlärmung durch den Ausbau gestellt. Klagen gegen Flugrouten beinhalten nur eine Verteilung des Fluglärms. Daher ist es sinnvoll zunächst die grundsätzliche Entscheidung über die Klage der Stadt Mainz gegen den Planfeststellungsbeschluss insgesamt abzuwarten und anschließend alle geeigneten Rechtsmittel auszuschöpfen.

 

  1. Der Landkreis Mainz-Bingen hat die Stadt Mainz dazu aufgefordert die Klagen der rheinhessischen Kommunen gegen die Südumfliegung finanziell zu unterstützen. Dies lehnt die Stadt Mainz aufgrund der unter Punkt 4 beschriebenen Gründe sowie der hohen Kosten, durch die noch laufende Klage der Stadt Mainz gegen den Planfeststellungsbeschluss, ab. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Klagen der rheinhessischen Kommunen zu 50 Prozent.