Betreff
Änderung Nr. 34 des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz - Teilfortschreibung für den Bereich der Windenergie hier: - Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Beschluss gemäß § 6 Abs. 6 BauGB - Vorlage der Zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
Vorlage
0010/2012
Aktenzeichen
61 20 02 Ä34
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtvorstand
/ der Bau- und Sanierungsausschuss empfiehlt, der Stadtrat
beschließt
1. die
Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
2. unter
Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Flächennutzungsplanänderung
Nr. 34 - Teilfortschreibung für den Bereich der Windenergie einschließlich
Begründung gemäß § 6 Abs. 6 BauGB.
3. die
Zusammenfassende Erklärung gem. § 6 Abs. 5 BauGB.