Betreff
Änderung Nr. 34 des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz - Teilfortschreibung für den Bereich der Windenergie hier: - Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Beschluss gemäß § 6 Abs. 6 BauGB - Vorlage der Zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
Vorlage
0010/2012
Aktenzeichen
61 20 02 Ä34
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtvorstand / der Bau- und Sanierungsausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt

 

 

1.    die Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

2.    unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Flächennutzungsplanänderung Nr. 34 - Teilfortschreibung für den Bereich der Windenergie einschließlich Begründung gemäß § 6 Abs. 6 BauGB.

 

3.    die Zusammenfassende Erklärung gem. § 6 Abs. 5 BauGB.